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RND-Wissen: Antworten rund um Restnutzungsdauer und AfA

Hier finden Sie kompakte Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten — von den Kosten über die Rechtslage bis zur Frage, für wen sich der Nachweis lohnt. Erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Der rechtliche Rahmen: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG erlaubt die Abschreibung nach der tatsächlichen, kürzeren Nutzungsdauer; der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt (IX R 25/19, IX R 14/23). Das strenge BMF-Schreiben von 2023 wurde im Dezember 2025 aufgehoben.

Für Steuerberater: Das Gutachten liefert der Sachverständige zu — die steuerliche Umsetzung bleibt in Ihrer Hand. Ergänzend zu RND-Gutachten sind auch Verkehrswertgutachten möglich.

Der Einstieg ist immer die kostenlose, unverbindliche Erst-Prüfung: Lohnt sich ein Gutachten für Ihr Objekt?

Die wichtigsten Fragen

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten kostet je nach Objekt zwischen 790 und 1.990 Euro. Ob sich diese Investition für Ihr Objekt überhaupt lohnt, klärt vorab eine kostenlose, unverbindliche Erst-Prüfung.

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Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für mein Objekt?

Das hängt vom Objekt ab — vor allem von Baujahr, Zustand und Sanierungsstau. Gerade bei älteren, vermieteten Bestandsobjekten lohnt es sich oft. Die kostenlose Erst-Prüfung klärt das unverbindlich für Sie.

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BMF-Schreiben 2023 aufgehoben — was gilt jetzt für die Nutzungsdauer?

Das strenge BMF-Schreiben von 2023 zur Nutzungsdauer wurde im Dezember 2025 aufgehoben. Damit ist der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer wieder praktikabel: Es genügt ein sachlich geeignetes, schlüssiges und nachvollziehbares Gutachten.

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AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer: Was § 7 Abs. 4 EStG erlaubt

Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG kann die Abschreibung statt nach der pauschalen Typisierung über 50 Jahre nach der tatsächlichen, kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden — wenn ein geeignetes Gutachten sie nachweist. Der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt (IX R 25/19, IX R 14/23).

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Restnutzungsdauer-Gutachten fürs Eigenheim — lohnt sich das?

Für das selbstgenutzte Eigenheim in aller Regel nicht: Ohne Vermietung gibt es keine Abschreibung — und damit keinen steuerlichen Hebel für ein Restnutzungsdauer-Gutachten. Relevant ist das Thema für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte.

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Kostenlose Erst-Prüfung: Lohnt sich ein Gutachten für Ihr Objekt?