Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für mein Objekt?
Das hängt vom Objekt ab — vor allem von Baujahr, Zustand und Sanierungsstau. Gerade bei älteren, vermieteten Bestandsobjekten lohnt es sich oft. Die kostenlose Erst-Prüfung klärt das unverbindlich für Sie.
Typische Treiber einer kürzeren Restnutzungsdauer sind das Baujahr, unterlassene Modernisierung (Sanierungsstau), Bauweise und Bausubstanz sowie bei Gewerbeobjekten die wirtschaftliche Entwertung. Je stärker diese Faktoren wirken, desto eher weicht die tatsächliche Nutzungsdauer von der pauschalen Typisierung über 50 Jahre ab.
Was das bewirken kann, zeigt das eine Rechenbeispiel: Bei 400.000 Euro Gebäudewert kann der Wechsel von 2 % auf 4 % AfA rund 8.000 Euro mehr Abschreibung pro Jahr bedeuten — bei etwa 40 % Steuersatz in vielen Fällen rund 3.200 Euro pro Jahr. Garantiert ist das nicht; es hängt am Nachweis für Ihr konkretes Objekt.
Wichtig ist die ehrliche Abgrenzung: Für das selbstgenutzte Eigenheim gibt es keine Abschreibung — dort läuft ein RND-Nachweis ins Leere. Das Thema betrifft vermietete oder gewerblich genutzte Objekte.
Ob Ihr Objekt die Voraussetzungen erfüllt, klärt die kostenlose, unverbindliche Erst-Prüfung. Die steuerliche Umsetzung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
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