Restnutzungsdauer-Gutachten · § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Schreiben Sie Ihre Immobilie schneller ab — und fragen Sie Axiom, ob sich das für Sie lohnt.

Viele vermietete Bestandsobjekte werden mit pauschal 2 % abgeschrieben, obwohl die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist. Ein Gutachten kann den Abschreibungssatz erhöhen — mehr Cashflow nach Steuern.

ISO/IEC 17024 zertifiziert
BFH-bestätigt
Dez 2025: BMF-Hürde aufgehoben
790–1.990 €
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Unverbindlich · keine garantierte Ersparnis · steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater.
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Axiom
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Der Hebel

2 % Pauschale vs. tatsächliche Nutzungsdauer

Das Finanzamt typisiert viele Gebäude auf 50 Jahre — unabhängig von Alter und Zustand. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG erlaubt die Abschreibung nach der tatsächlichen, kürzeren Nutzungsdauer. Ein schlüssiges Gutachten ist der Nachweis.

2 → 4 %möglicher AfA-Satz (objektabhängig)
+8.000 €Beispiel: mehr Abschreibung/Jahr bei 400.000 € Gebäudewert
≈ 3.200 €Beispiel: weniger Steuer/Jahr bei ~40 % Satz (kann, keine Garantie)
So läuft es

In drei Schritten zur Klarheit

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Nachvollziehbares Gutachten nach anerkannten Maßstäben (BFH IX R 25/19, IX R 14/23).

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Umsetzung beim Steuerberater

Ich liefere den Nachweis — die steuerliche Umsetzung bleibt in der Hand Ihres Steuerberaters.

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  • Für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte (nicht Eigenheim).
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
  • Besonders lohnend bei älteren Objekten mit Sanierungsstau.
  • Keine garantierte Ersparnis — ehrliche Einschätzung statt Versprechen.
Keine garantierte Ersparnis · unverbindliche Einschätzung · keine Steuerberatung; steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater.
FAQ

Häufige Fragen

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein schlüssiges Gutachten, das die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes nachweist. Nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG kann dann statt der pauschalen 2 % nach der tatsächlichen Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Für wen lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Für Eigentümer vermieteter oder gewerblich genutzter Bestandsobjekte, häufig älterer Baujahre mit Sanierungsstau. Für selbstgenutzte Eigenheime lohnt es sich nicht, da dort keine Abschreibung möglich ist.

Wie viel Steuer kann ich sparen?

Das hängt vom Objekt ab und lässt sich nicht pauschal versprechen. Zur Größenordnung: Bei 400.000 € Gebäudewert kann der Wechsel von zwei auf vier Prozent rund 8.000 € mehr Abschreibung pro Jahr bedeuten — bei etwa 40 % Steuersatz grob 3.200 € weniger Steuer im Jahr. Deshalb steht am Anfang immer eine kostenlose Erst-Prüfung.

Ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten nach der BMF-Aufhebung 2025 noch anerkannt?

Ja. Mit der Aufhebung des strengen BMF-Schreibens im Dezember 2025 genügt für die Abschreibung nach tatsächlicher Nutzungsdauer wieder ein schlüssiges Gutachten, im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung (IX R 25/19 und IX R 14/23).

Ersetzt das meinen Steuerberater?

Nein. Das Gutachten ist der Sachverständigen-Nachweis. Die steuerliche Beratung und die Umsetzung in der Steuererklärung erfolgen durch Ihren Steuerberater.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

BayWald Immo
Inhaber: Kurt Zettl
Fuchsensteinstraße 13
94518 Spiegelau
Deutschland

Kontakt: info@immoview.ai

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE273933080

Berufsrechtliche Angaben: Die Restnutzungsdauer-Gutachten werden erstellt durch den zertifizierten Sachverständigen Roman Rebensdorff — zertifizierter Sachverständiger nach EN ISO/IEC 17024 (EWIVS Certification, akkreditiert über NIILA Accreditation Ireland; Zertifikat-Nr. ZN 2025-EU/118-5187; gültig bis 23.12.2027; Bereich „Expert for the valuation of land & standard properties"). Objektbesichtigungen durch Kurt Zettl (zertifiziert über HypZert). Kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Kurt Zettl, Anschrift wie oben.

Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Keine Steuerberatung: Die bereitgestellten Einschätzungen sind unverbindliche fachliche Orientierungen und stellen keine Steuerberatung dar; die steuerliche Umsetzung erfolgt durch Ihren Steuerberater.