Restnutzungsdauer-Gutachten · § 7 Abs. 4 S. 2 EStG

Schreiben Sie Ihre Immobilie schneller ab — und fragen Sie Axiom, ob sich das für Sie lohnt.

Viele vermietete Bestandsobjekte werden mit pauschal 2 % abgeschrieben, obwohl die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist. Ein Gutachten kann den Abschreibungssatz erhöhen — mehr Cashflow nach Steuern.

ISO/IEC 17024 zertifiziert
BFH-bestätigt
Dez 2025: BMF-Hürde aufgehoben
790–1.990 €
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Unverbindlich · keine garantierte Ersparnis · steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater.
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Axiom
Hallo! Ich bin Axiom. Fragen Sie mich, ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.
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Der Hebel

2 % Pauschale vs. tatsächliche Nutzungsdauer

Das Finanzamt typisiert viele Gebäude auf 50 Jahre — unabhängig von Alter und Zustand. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG erlaubt die Abschreibung nach der tatsächlichen, kürzeren Nutzungsdauer. Ein schlüssiges Gutachten ist der Nachweis.

2 → 4 %möglicher AfA-Satz (objektabhängig)
+8.000 €Beispiel: mehr Abschreibung/Jahr bei 400.000 € Gebäudewert
≈ 3.200 €Beispiel: weniger Steuer/Jahr bei ~40 % Satz (kann, keine Garantie)
So läuft es

In drei Schritten zur Klarheit

01

Kostenlose Erst-Prüfung

Sie schildern Ihr Objekt, ich sage Ihnen unverbindlich, ob sich ein Gutachten lohnt.

02

Gutachten mit Herleitung

Nachvollziehbares Gutachten nach anerkannten Maßstäben (BFH IX R 25/19, IX R 14/23).

03

Umsetzung beim Steuerberater

Ich liefere den Nachweis — die steuerliche Umsetzung bleibt in der Hand Ihres Steuerberaters.

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  • Für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte (nicht Eigenheim).
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
  • Besonders lohnend bei älteren Objekten mit Sanierungsstau.
  • Keine garantierte Ersparnis — ehrliche Einschätzung statt Versprechen.
Keine garantierte Ersparnis · unverbindliche Einschätzung · keine Steuerberatung; steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

BayWald Immo
Inhaber: Kurt Zettl
Fuchsensteinstraße 13
94518 Spiegelau
Deutschland

Kontakt: info@immoview.ai

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE273933080

Berufsrechtliche Angaben: Die Restnutzungsdauer-Gutachten werden erstellt durch den zertifizierten Sachverständigen Roman Rebensdorff — zertifizierter Sachverständiger nach EN ISO/IEC 17024 (EWIVS Certification, akkreditiert über NIILA Accreditation Ireland; Zertifikat-Nr. ZN 2025-EU/118-5187; gültig bis 23.12.2027; Bereich „Expert for the valuation of land & standard properties"). Objektbesichtigungen durch Kurt Zettl (zertifiziert über HypZert). Kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Kurt Zettl, Anschrift wie oben.

Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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