Viele vermietete Bestandsobjekte werden mit pauschal 2 % abgeschrieben, obwohl die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist. Ein Gutachten kann den Abschreibungssatz erhöhen — mehr Cashflow nach Steuern.
Das Finanzamt typisiert viele Gebäude auf 50 Jahre — unabhängig von Alter und Zustand. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG erlaubt die Abschreibung nach der tatsächlichen, kürzeren Nutzungsdauer. Ein schlüssiges Gutachten ist der Nachweis.
Sie schildern Ihr Objekt, ich sage Ihnen unverbindlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Nachvollziehbares Gutachten nach anerkannten Maßstäben (BFH IX R 25/19, IX R 14/23).
Ich liefere den Nachweis — die steuerliche Umsetzung bleibt in der Hand Ihres Steuerberaters.
Schildern Sie Ihr Objekt in wenigen Feldern. Sie erhalten eine klare Lohnt-sich-Einschätzung — ohne Kosten, ohne Verpflichtung.
Angaben gemäß § 5 DDG
BayWald Immo
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Deutschland
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