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Restnutzungsdauer-Gutachten fürs Eigenheim — lohnt sich das?

Für das selbstgenutzte Eigenheim in aller Regel nicht: Ohne Vermietung gibt es keine Abschreibung — und damit keinen steuerlichen Hebel für ein Restnutzungsdauer-Gutachten. Relevant ist das Thema für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte.

Die AfA setzt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine betriebliche Nutzung voraus. Beim selbstgenutzten Eigenheim fehlt diese Grundlage — ein RND-Nachweis läuft dort ins Leere.

Diese Abgrenzung sagen wir bewusst deutlich: Ein Gutachten, das steuerlich nichts bewirken kann, wäre sein Geld nicht wert.

Anders sieht es aus, wenn Sie ein Bestandsobjekt vermieten oder eine Immobilie betrieblich nutzen: Dort kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer die jährliche AfA erhöhen. Ob sich das für Ihr Objekt lohnt, klärt die kostenlose, unverbindliche Erst-Prüfung — die steuerliche Umsetzung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Kostenlose Erst-Prüfung: Lohnt sich ein Gutachten für Ihr Objekt?