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BMF-Schreiben 2023 aufgehoben — was gilt jetzt für die Nutzungsdauer?

Das strenge BMF-Schreiben von 2023 zur Nutzungsdauer wurde im Dezember 2025 aufgehoben. Damit ist der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer wieder praktikabel: Es genügt ein sachlich geeignetes, schlüssiges und nachvollziehbares Gutachten.

Die Grundlage steht in § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG: Statt der pauschalen Typisierung kann die tatsächliche, oft kürzere Restnutzungsdauer angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt — IX R 25/19 (2021) und IX R 14/23 (2024).

Ein besonderer amtlicher Titel des Gutachters ist dafür nicht zwingend. Maßgeblich ist die Qualität des Nachweises — ein schlüssiges, nachvollziehbares Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist genau auf diesen Maßstab ausgelegt.

Ob sich der Nachweis für Ihr vermietetes oder gewerblich genutztes Objekt lohnen kann, klärt die kostenlose, unverbindliche Erst-Prüfung. Die steuerliche Umsetzung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

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