Immobiliengutachter: Anlass und benötigten Nachweis einordnen

Welcher Bewertungsweg passt, hängt vom konkreten Anlass ab. Für die steuerliche Restnutzungsdauer, einen Verkehrswert oder einen Nachweis gegenüber Dritten gelten unterschiedliche Anforderungen. Klären Sie deshalb zuerst Zweck, Objektart und Adressat.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten betrifft vor allem vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien und dient dem Nachweis einer möglichen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Die steuerliche Umsetzung bleibt bei Ihrem Steuerberater.

Für Kauf, Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Bank oder Gericht kann dagegen eine Verkehrswertermittlung oder ein anderes Bewertungsformat erforderlich sein. Welche Unterlagen und welche Prüfung benötigt werden, lässt sich erst anhand des Einzelfalls einordnen.

Das Verzeichnis führt ausschließlich gepflegte Profile mit einer eigenen statischen Seite. Es ersetzt weder die Klärung des Auftrags noch eine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Gepflegte Sachverständigenprofile

  • Roman Rebensdorff: Sachverständiger für Immobilienbewertung

    Roman Rebensdorff ist Diplom-Sachverständiger (DIA) sowie Zertifizierter Sachverständiger (DGuSV e.V.) für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden. Ergänzend hat er die Sprengnetter-Prüfung für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien erfolgreich abgelegt.